Neben der Fluglizenz ist zum Führen eines Luftfahrzeugs auch ein medizinisches Tauglichkeitszeugnis (Medical) vorgeschrieben. Dabei werden zwei Klassen unterschieden. Für Berusfpiloten ist ein Medical der Klasse 1 vorgeschrieben, Privatpiloten benötigen ein Medical der Klasse 2.
Das Medical muss spätestens vor dem ersten Alleinflug während der Ausbildung vorliegen. Aus naheliegenden Gründen sieht unsere Flugschule jedoch vor, das Medical bereits bei Ausbildungsbeginn einzuholen.
Klasse 1
Die Erstuntersuchung für ein Medical der Klasse 1 muss im fliegerärztlichen Institut absolviert werden. Im Vorfeld der Untersuchung ist eine augenärztliche Erstuntersuchung bei einem Experten für Augenheilkunde des BAZL zwingend vorgeschrieben.
Klasse 2
Ein Medical der Klasse 2 können Sie bei einem Vertrauensarzt des BAZL erlangen. Sie können dazu direkt einen Arzt gemäss Liste der Medizinischen Sachverständigen kontaktieren.
Hinweis:
Grundsätzlich kann das Medical in allen EASA Ländern erlangt werden. Bitte beachten Sie, dass der Staat, welcher das Medical ausstellt, später auch die Lizenz ausstellen wird. Machen Sie das Medical deshalb in der Schweiz, wenn Sie später eine Schweizerische EASA Lizenz erlangen möchten.
Links:
Flugmedizinischer Dienst BAZL